Rechtsprechung
BGH, 08.11.1984 - V ZB 14/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung - Schuldhafte Fristversäumung durch den Prozessbevollmächtigten - Unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände als Entschuldigungsgrund - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 233
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 47
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.06.1981 - I ZB 5/81
Zustellung eines landgerichtlichen Urteils - Anforderungen - Wirksame …
Auszug aus BGH, 08.11.1984 - V ZB 14/84
So etwa kann eine durch familiäre Ereignisse hervorgerufene seelische Belastung des Anwalts derart schwerwiegend sein, daß dadurch ein Verschulden an der Fristversäumung entfällt (BGH Beschluß vom 5. Juni 1981, I ZB 5/81, VersR 1981, 839). - BGH, 30.03.1978 - VII ZB 14/77
Versäumnis des rechtzeitigen Einwurfs einer Berufungsbegründung - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 08.11.1984 - V ZB 14/84
Zwar verhält sich ein Prozeßbevollmächtigter in der Regel schuldhaft, wenn er die Vornahme einer zur Fristwahrung erforderlichen Handlung vergißt (BGH Beschlüsse vom 17. September 1964, VIII ZB 26/64, NJW 1964, 2302; vom 2. Oktober 1974, VIII ZB 26/74, VersR 1975, 40; vom 30. März 1978, VII ZB 14/77, LM ZPO § 233 (I) Nr. 15); das gilt jedoch nicht ausnahmslos. - BGH, 02.10.1974 - VIII ZB 26/74
Prozessbevollmächtigter - Schuldhaftes Verhalten - Vergessen - Versagen des …
Auszug aus BGH, 08.11.1984 - V ZB 14/84
Zwar verhält sich ein Prozeßbevollmächtigter in der Regel schuldhaft, wenn er die Vornahme einer zur Fristwahrung erforderlichen Handlung vergißt (BGH Beschlüsse vom 17. September 1964, VIII ZB 26/64, NJW 1964, 2302; vom 2. Oktober 1974, VIII ZB 26/74, VersR 1975, 40; vom 30. März 1978, VII ZB 14/77, LM ZPO § 233 (I) Nr. 15); das gilt jedoch nicht ausnahmslos. - BGH, 17.09.1964 - VIII ZB 26/64
Auszug aus BGH, 08.11.1984 - V ZB 14/84
Zwar verhält sich ein Prozeßbevollmächtigter in der Regel schuldhaft, wenn er die Vornahme einer zur Fristwahrung erforderlichen Handlung vergißt (BGH Beschlüsse vom 17. September 1964, VIII ZB 26/64, NJW 1964, 2302; vom 2. Oktober 1974, VIII ZB 26/74, VersR 1975, 40; vom 30. März 1978, VII ZB 14/77, LM ZPO § 233 (I) Nr. 15); das gilt jedoch nicht ausnahmslos.
- OLG Frankfurt, 27.03.2019 - 13 U 258/18
Wiedereinsetzungsantrag wegen Fristversäumung aufgrund psychischer …
Dies wird jedoch nach der einschlägigen Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung in "Krankheitsfällen" in erster Linie beim plötzlichen Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände zu gelten haben, die zu einem "Momentversagen" führen und ein Verschulden an der Fristversäumung entfallen lassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 8.11.1984, Az.: V ZB 14/84 recherchiert nach juris). - BFH, 07.09.2006 - V B 106/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, verspätet vorgelegte Vollmacht
b) Die Revision ist auch nicht wegen Divergenz des FG-Urteils zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Januar 1985 IVb ZB 55/84 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1985, 388), vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81 (Versicherungsrecht --VersR-- 1981, 839) und vom 8. November 1984 V ZB 14/84 (HFR 1986, 578) zuzulassen. - BGH, 29.08.2019 - III ZB 26/19
Schadensersatzansprüche aus Notarhaftung; Antrag auf Wiedereinsetzung in den …
Aus den knappen Ausführungen des Beklagten ergibt sich des Weiteren nicht, dass der (unterstellte) Eintritt einer depressionsbedingten Einschränkung seiner kognitiven Leistungsfähigkeit für ihn unvorhersehbar war, so dass er hierfür keine Vorkehrungen treffen konnte (zu unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen als Entschuldigungsgrund vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1984 - V ZB 14/84, juris Rn. 3).
- BGH, 16.08.2000 - XII ZB 135/97
Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Versäumung einer …
Insbesondere kann die angeführte Sorge um die Reparatur eines Fahrzeugs bzw. diejenige, vom Ort einer erlittenen Autopanne wieder nach Hause zu gelangen, nicht mit schwerwiegenden familiären Belastungen gleichgestellt werden, die möglicherweise ein Verschulden des Anwalts an der Fristversäumnis entfallen lassen können (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 1981 - I ZB 5/81 - VersR 1981, 839 und vom 8. November 1984 - V ZB 14/84 - VersR 1985, 47). - FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.09.1992 - VI ZB 17/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Insbesondere kann, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, die Sorge um die werfende Hündin nicht mit schwerwiegenden familiären Belastungen gleichgestellt werden, die möglicherweise ein Verschulden des Anwalts an der Fristversäumnis entfallen lassen können (BGH, Beschluß vom 5. Juni 1981 - I ZB 5/81 - VersR 1981, 839 und vom 8. November 1984 - V ZB 14/84 - VersR 1985, 47).